Gebäudeinstallationen müssen in zeitlich festgelegten Abständen geprüft werden. Hier einige Beispiele aus der Niederspannungsinstallations-Verordnung (NIV):
jährlich
Baustellen
Märkte
alle 5 Jahre
Betriebsräume von Industrie und Grossgewerbe
Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätte
Medizinisch genutzte Räume
Bauten und Räume mit Menschenansammlungen wie Warenhäuser, Theater, Kinos, Tanzlokale, Hotels und Gaststätten, Asyle, Schulhäuser, Kindergärten, Kinderheime, Spitäler, Kasernen etc.
Campingplätze und Bootsanlegestellen
alle 10 Jahre
sowie bei Handänderungen nach Ablauf von 5 Jahren seit letzter Kontrolle
Installationen mit Eigenversorgungsanlagen
Bürogebäude, Kirchen, Zeughäuser und landwirtschaftliche Betriebe
Gewerbliche Werkstätten
Sportboote und Vergnügungsschiffe
alle 20 Jahre
sowie bei Handänderungen nach Ablauf von 5 Jahren seit letzter Kontrolle
Alle übrigen Installationen, zum Beispiel Wohnbauten
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